
NEU: FFP2-Maskenpflicht ab 25.01.2021
Werte Patient*innen!
Ab 25.01.2021 ist das Tragen einer FFP2-Maske in Ordinationen verpflichtend.
Ausnahmen gelten für Schwangere und Kinder zwischen dem vollendeten 6. und 14. Lebensjahr. Diese Gruppen dürfen alternativ einen eng anliegenden Mund-Nasenschutz tragen.