Maskenpflicht

Änderungen im Ordinationsablauf während der Coronavirus-Pandemie, Update vom 16.10.2024

Werte PatientInnen und Patienten!

Derzeit verzeichnen wir wieder eine Vielzahl an COVID-Erkrankungen!

Es gelten daher zu noch folgende Hygiene-Maßnahmen in unserer Ordination:

  • Bei Verdacht auf eine COVID-Erkrankung wird ein Schnelltest bei RisikopatientInnen in der Ordination durchgeführt.
  • In der Ordination ist das Tragen einer FFP2-Maske für Infektpatient*innen verpflichtend.
    D.h. wenn Sie an Husten, Schnupfen, Halsschmerzen, Fieber oder ähnlichen Beschwerden leiden ist für den Zutritt zur Ordination eine FFP2-Maske erforderlich.
    Diese muss bereits VOR Betreten der Ordination aufgesetzt werden.
    Ausnahmen gelten für Schwangere und Kinder zwischen dem vollendeten 6. und 14. Lebensjahr. Diese Gruppen dürfen einen eng anliegenden Mund-Nasenschutz tragen.
  • Beim Betreten und Verlassen der Ordination müssen die Hände desinfiziert werden.

herzlichst, Ihr

Dr. Johannes Heidinger